IHR PARTNER BEI DER EINKOMMENSTEUER

 

Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen.

 

  • Wir prüfen Ihre persönliche steuerliche Situation,
  • berechnen kurzfristig Ihr steuerliches Ergebnis,
  • überprüfen Ihren Steuerbescheid
  • und legen gegebenenfalls Einspruch ein!

 

Diese Leistungen können wir erbringen - bei Einkünften aus:

 

  • Nichtselbständiger Arbeit (unbegrenzt)
  • Renten und Pensionen (unbegrenzt)
  • Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
  • Kapitalvermögen *
  • Vermietung und Verpachtung *
  • bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
  • Sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten bis 840 Euro/Jahr 
  • steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 3.000 Euro /Jahr

* Bei Einzelveranlagung bis 13.000 €, bei Zusammenveranlagung bis 26.000 €

 

Außerdem unterstützen wir Sie bei:

 

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld i. S. d. EStG
  • Förderung der zusätzlichen Altersvorsorg

Kontakt

Lohnsteuerhilfeverein Weserbergland e.V.
Meintestr. 20B
37697 Lauenförde
Telefon: +49 5273 89808+49 5273 89808
Fax: +49 5273 89809
E-Mail-Adresse:

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Freitag08:00 - 13:00

Beratungstermine nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten

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