IHR PARTNER BEI DER EINKOMMENSTEUER
Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer
Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen.
- Wir prüfen Ihre persönliche steuerliche Situation,
- berechnen kurzfristig Ihr steuerliches Ergebnis,
- überprüfen Ihren Steuerbescheid
- und legen gegebenenfalls Einspruch ein!
Diese Leistungen können wir erbringen - bei Einkünften aus:
- Nichtselbständiger Arbeit (unbegrenzt)
- Renten und Pensionen (unbegrenzt)
- Unterhaltsleistungen (unbegrenzt)
- Kapitalvermögen *
- Vermietung und Verpachtung *
- bei steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
- Sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten bis 840 Euro/Jahr
- steuerfreie Übungsleitertätigkeit bis 3.000 Euro /Jahr
* Bei Einzelveranlagung bis 13.000 €, bei Zusammenveranlagung bis 26.000 €
Außerdem unterstützen wir Sie bei:
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld i. S. d. EStG
- Förderung der zusätzlichen Altersvorsorg